FAQ

Sind Begleitpersonen bei einer Begutachtung erlaubt?

Sofern es vom Gericht nicht anders vorgegeben ist, kann der Gutachter selber darüber entscheiden inwiefern eine Begleitperson bei der Begutachtung anwesend sein darf. Bei psychiatrischen Begutachtungen kann die Anwesenheit einer (bekannten oder unbekannten) dritten Person das Verhalten und die Angaben des Probanden in der Begutachtung beeinflussen. Daher erfolgen die Begutachtungen nur gemeinsam mit dem Probanden.

Was ist zur Begutachtung mitzubringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit sie sich ausweisen können. Bringen Sie eine Liste mit Ihren aktuellen Medikamenten mit, inklusive aktueller Dosierung und Einnahmezeiten. Wenn möglich auch eine Liste mit früher regelmäßig eingenommenen Medikamenten.

Wenn Sie wünschen, können Sie sich etwas zu essen oder zu trinken mitbringen.

Bitte vergessen Sie, falls erforderlich, Ihre Lesebrille nicht.

Wie erfolgt die Kostenübernahme bei Behandlungen/Beratungen?

Die Abrechnung erfolgt privat als Selbstzahler oder über die private Krankenversicherung.

Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis über die gesetzlichen Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Eine Abrechnung im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens biete ich nicht mehr an.